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Vernehmlassungsantwort Teilrevision Gesundheitsgesetz zur Notfallversorgung

Wir möchten würdigen, dass es bei der Vorlage, grossmehrheitlich, um Anpassungen ans Bundesrecht geht und um rechtliche Grundlagen zu schaffen (Möglichkeit der finanziellen Beteiligung an den Notfalldienst). Es ist unbestritten, dass die Sicherstellung einer Notfallversorgung Aufgabe der öffentlichen Hand ist. Wie diese aber im Detail aussieht und wie hoch die Kosten sein sollen, wird im Detail zu prüfen sein.

Weitere Infos unter folgendem Link.

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